Vermittlung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern
Für bestimmte kirchenmusikalische Aufgaben (Hochämter, Trauungen, Begräbnisse usw.) vermittelt das Referat für Kirchenmusik gerne qualifizierte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker auf Grundlage der geltenden Tarifordnung (zuzüglich Fahrtspesenersatz). Für nähere Beratung in allen die Feier betreffenden Fragen stehen die zuständigen Kirchenmusikreferenten zur Verfügung.

(red)


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