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| Vermittlung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern |
| Für bestimmte kirchenmusikalische Aufgaben
(Hochämter, Trauungen, Begräbnisse usw.) vermittelt das Referat für Kirchenmusik gerne qualifizierte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
auf Grundlage der geltenden
Tarifordnung (zuzüglich Fahrtspesenersatz). Für nähere Beratung in allen die Feier betreffenden Fragen stehen die zuständigen Kirchenmusikreferenten zur Verfügung. |
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(red)
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